Mitgliedschaft

Unter welchen Voraussetzungen kann ich am Rehasport der BSG teilnehmen?
Muss ich dabei Mitglied im Verein werden?

Wir sind ein Sportverein, der fast ausschließlich Rehabilitationssport anbietet. Somit sollte eine medizinische Indikation vorliegen, um an einer bestimmten Sportgruppe teilnehmen zu können.  Wenn ein Arzt / eine Ärztin (auch Ihr Hausarzt) Ihnen dringend zu Rehasport rät, sollten Sie ihn / sie bitten – sofern Sie Kassenpatient sind : eine ärztliche Verordnung (Krankenkassenformular 56) für Rehasport  – sofern Sie Privatpatient sind   : ein ärztliches Attest mit genauer Diagnose und Therapieanweisung auszustellen. Mit dieser ärztlichen Verordnung erfüllen Sie die Aufnahmebedingungen für unseren Verein.  Als Kassenpatient lassen Sie bitte die ärztliche Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigen.

Nehmen Sie dann mit uns Kontakt auf, so dass Sie nach einem Beratungsgespräch schnell in der für Sie richtigen Sportgruppe anfangen können.

Mit einer von Ihrer Krankenkasse genehmigten ärztlichen Verordnung für Rehasport (siehe unten) können Sie für den Genehmigungszeitraum in Ihrer Sportgruppe teilnehmen, auch ohne Mitglied im Verein zu werden. Haben Sie bitte Verständnis, dass Sie an weiteren Veranstaltungen des Vereins nur als Mitglied teilnehmen können. Wir würden uns aber freuen, wenn Sie der BSG-Erftstadt als Mitglied beitreten würden.

Als Mitglied der BSG- Erftstadt können Sie, außer an der für Sie indizierten Sportgruppe, auch an den für alle Mitglieder offenen Gruppen wie Tischtennis, Walking und Volleyball und am ‚Freien Schwimmen‘ teilnehmen. Außerdem bieten wir über das Jahr verteilt Tagesfahrten, gesellige Nachmittage mit Tanz und unser traditionelles Erntedankfest (Herbstball) unter der Mitwirkung bekannter Künstler an, bei denen wir gerne recht viele Mitglieder begrüßen. 

Als Mitglied sind Sie auf den Wegen zur Sportstätte und wieder nach Hause, sowie während Ihrer Sportausübung in den Sportgruppen selbstverständlich gegen Unfälle versichert. Wenn Sie als Teilnehmer/in mit ärztlicher Verordnung bei uns Sport treiben, ohne Mitglied zu sein, sind Sie nur  während Ihrer Sportausübung in den Sportgruppen gegen Unfälle versichert.

 

Was Sie noch wissen sollten !

Die ärztliche Verordnung wird dem Kassenarzt nicht auf das Kontingent seines Budgets zum Beispiel im orthopädischen Bereich (Krankengymnastik) angerechnet. Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband, dem wir als Sportverein angehören ( in unserem Fall der Landesverband BRSNW), hat mit den Krankenkassen auf Grund des Sozialgesetzbuches IX eine Gesamtvereinbarung getroffen, nach der die Krankenkassen die Sportstunden im Rehasport finanzieren. Die Wahrnehmung von Rehasport und die Finanzierung durch die Krankenkassen ist ein gesetzlicher Anspruch eines/r jeden Patienten / Patientin.

 

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen:  

Herzsport (Koronarsport)  :   90 Sporteinheiten 
bei geistiger Behinderung   : 120 Sporteinheiten 
andere Indikationen   :   50 Sporteinheiten 
Wassergymnastik / Aquajogging  :   50 Sporteinheiten 

Sie müssen nur die Teilnahme an den Sportstunden auf einem Formular bzw. an einem Online-Terminal quittieren. Um die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse kümmern wir uns. Bei Privatpatienten ist der Kontakt mit der Krankenkasse leider nur über die Patienten selbst möglich. Es liegt  an dem abgeschlossenen Vertrag, ob die Privatkassen überhaupt eine Kostenübernahme vornehmen oder nicht. Privatpatienten können nur als Mitglied an den Sportangeboten der BSG-Erftstadt teilnehmen.

 

Zu den Mitgliedsbeiträgen

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